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Unternehmensnachfolge

Ihr Partner für interdisziplinäre Rechtsangelegenheiten

Gehen Sie es an! Häufigster Fehler bei der Nachfolgeplanung ist, dass sie nicht stattfindet. Nachfolgeplanung fängt nicht erst nach dem Tode an. Bei der Übertragung von Vermögen auf die Folgegeneration (zu Lebzeiten oder auf den Todesfall) gilt es nämlich, eine Vielzahl von Fragen zu beachten und Stolpersteine zu vermeiden.

Bei diesen Themen ist rechtliches Spezialwissen an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete erforderlich (z.B. Familien-, Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Steuerrecht, insbesondere Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht) gefragt, wofür Dr. Schwarz & Partner eine ausgewiesene Expertise hat. Darüber hinaus verfügen unsere Berater auch über das erforderliche Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, um auch auf zwischenmenschliche Fragenstellungen innerhalb der Familie einzugehen und dadurch Streitigkeiten vorzubeugen.

Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterstützt Sie da-her in allen Fragen der Nachlassplanung (Estate Planning).

Aktuelle rechtliche Fragestellungen sind u.a. die ab dem 17.08.2015 geltende neue EU-Erbrechtsverordnung sowie die Entwicklungen der neuen Erbschaftsteuerreform.

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