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Stiftungen

Ihr Partner für Gründung und Verwaltung von Stiftungen

Stiftungen bieten eine Vielzahl von Vorzügen, die in die Überlegungen einer strategischen Nachfolgeplanung mit einbezogen werden sollten. Lässt sich kein geeigneter Firmennachfolger finden oder besteht Bedarf, das Vermögen vor Gläubigern der Kinder zu schützen („Asset Protection“), so sind Familienstiftungen eine ernst zu nehmende Alternative, um Vermögen dauerhaft dorthin zu übertragen, zusammenzuhalten und zur Absicherung der kommenden Generationen zu verwenden.

Aber auch wenn Stifter gerne etwas von Ihrem Vermögen der Allgemeinheit zurückgeben wollen und dauerhaft für einen „guten Zweck“ eingesetzt wissen möchten, bieten gemeinnützige Stiftungen zahlreiche Möglichkeiten diese Vorstellungen umzusetzen.

Welches Anliegen Sie auch haben sollten, welche Ziele Sie auch immer verwirklichen wollen, wir bieten Ihnen die umfassende rechtliche und steuerliche Stiftungsberatung „maßgeschneidert“ auf Ihre Bedürfnisse und helfen Ihnen bei der Errichtung von Stiftungen und Ihrer dauerhaften Verwaltung.

Stiftungen werden aus verschiedenen Gründen errichtet und brauchen je nach Motiv und Umständen des Stifters einen besonderen Zuschnitt. Häufige Motive für die Errichtung einer Stiftung sind das Fehlen eines geeigneten Nachfolgers, die dauerhafte Sicherung des Unternehmens und Privatvermögens („Asset Protection“) sowie die Förderung des Gemeinwohls und das Ziel, etwas Dauerhaftes zu schaffen und zu hinterlassen. Damit verbunden sind zahlreiche besondere rechtliche und steuerliche Fragestellungen, über die man sich als Stifter oder Stiftungsorgan im Klaren sein muss.

Dr. Schwarz & Partner unterstützt Sie dabei gerne und bietet Ihnen als Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer umfassende Beratungsleistungen „aus einer Hand“:

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