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Gesellschaftsrecht

Ihr Partner im komplexen Gesellschaftsrecht

Die sichere Beherrschung des Gesellschaftsrechts erfordert zum einen aufgrund der Komplexität ein Höchstmaß an Spezialkenntnissen und Erfahrung. Zum anderen sind vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht unerlässlich.

Dr. Schwarz & Partner ist als interdisziplinäre Kanzlei seit Gründung laufend mit allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen bestens vertraut. Unsere für das Gesellschaftsrecht zuständigen Mitarbeiter waren zuvor überwiegend in internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Großkanzleien tätig und wechselten u.a. für eine bessere Work-Life-Balance in unsere Kanzlei.

Durch die Möglichkeit der Interaktion unserer Rechtsabteilung mit dem Steuerbereich der Kanzlei sowie durch unsere doppelt qualifizierten Mitarbeiter als Rechtsanwalt und Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht verfügen wir über die erforderlichen vernetzten Denkstrukturen und betreuen schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich im Gesellschaftsrecht insbesondere auf folgende Bereiche:

  • strategische und unternehmerische Beratung einschließlich Strukturgestaltung für Konzerne
  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen aller Art, insbesondere
    • Verträge über Personengesellschaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
    • Verträge über Handelsgesellschaften: Kommanditgesellschaften (KG), Offene Handelsgesellschaften (OHG), GmbH & Co. KG
    • Verträge über Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), nicht börsennotierte Aktiengesellschaft (AG)
  • Satzungen für Vereine, Genossenschaften, Stiftungen u.a.
  • Dienstverträge für Organe, insbes. Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen bzw. Restrukturierungen
  • Umwandlungen, z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Vermögensübertragungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
  • Unternehmenskaufverträge (Asset Deal, Share Deal)
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen und Gesellschaftern einschließlich Vertretung in Gesellschafterversammlungen und Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
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