Seitenbereiche
Inhalt

Eintrittsgelder für DJ-Veranstaltungen

Umsatzsteuer

Eintrittsgelder für Konzertveranstaltungen und Konzerte vergleichbarer Darbietungen unterliegen dem nur ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a Umsatzsteuergesetz/UStG). Die Frage, ob der ermäßigte Steuersatz auch für Musikveranstaltungen mit mehreren Diskjockeys gilt, hat das Sächsische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 6.6.2016 (Az. 5 K 1811/12) verneint. Jetzt beschäftigt sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit diesem Thema in dem anhängigen Verfahren mit dem Az. V R 16/17.

Stand: 28. März 2019

Bild: Gary - stock.adobe.com

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.