Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB gehört zu den Hauptaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Auch als mittelständisches Unternehmen können Sie von der Pflichtprüfung betroffen sein. Als Kapitalgesellschaft sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig. Gleiches gilt seit 1999 für GmbH & Co KGs. Die Größenkriterien sind in § 267 HGB genannt.
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