Pflichtprüfung

Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB gehört zu den Hauptaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Auch als mittelständisches Unternehmen können Sie von der Pflichtprüfung betroffen sein. Als Kapitalgesellschaft sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig. Gleiches gilt seit 1999 für GmbH & Co KGs. Die Größenkriterien sind in § 267 HGB genannt.

Neben der erfolgreichen Pflichtprüfung bieten wir Ihnen auch einen wichtigen Mehrwert in Form einer Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse. Dadurch stellen wir gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen fest, entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und verschaffen Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.

Folgende Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt:

© SchwarzPartner, Rudolf-Breitscheid-Straße 16, 90762 Fürth, Tel. +49 / (0)911 / 8151-860, eMail: kanzlei@schwarzundpartner.de Internetagentur LEDL

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