Der Gesetzgeber schreibt für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften oder Unternehmen anderer Rechtsformen keine zwingende gesetzliche Prüfung vor. Durch eine freiwillige Abschlussprüfung kann jedoch das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern positiv gestärkt werden. Freiwillige Prüfungen werden teilweise auch durch den Gesellschaftsvertrag gefordert.
Folgende freiwillige Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt:
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